HF-Kabel & HF-Verbinder
seit
2002
Inh. K. Kusch
Tel. 0231
25 72 41 Fax 0231
25 23 99
E-Mail:
info@kabel-kusch
Widerrufsbelehrung
§ 4 Leistungsfreiheit, Lieferzeit, Teillieferung, Rücktrittsrecht, Verzugsschäden |
4.1. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. |
4.2. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der
Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie zumutbar sind. |
4.3. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder
sonstiger nicht von uns verschuldeter Umstände, insbesondere Verkehrs- und
nicht von uns zu vertretender Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen,
Rohstoffmangel, Krieg haben wir, so weit nicht anders vereinbart, nicht zu
vertreten. Können wir in diesem Fall nicht innerhalb der vereinbarten
Lieferzeit liefern, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Besteht in
diesem Fall ein Lieferhindernis über die angemessene verlängerte Lieferfrist
hinaus, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. |
4.4. Können wir die vereinbarte Lieferzeit nicht
einhalten, ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb
angemessener Frist zu erklären, ob er weiterhin auf der Lieferung besteht.
Erklärt er sich nicht, so sind wir nach Ablauf einer angemessenen Frist zum
Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Vertragsaufhebung berechtigt. |
4.5. Geraten wir in Verzug, so gilt
Folgendes: |
4.5.1. Liegt ein Fixgeschäft vor oder kann der Vertragspartner geltend machen, dass sein Interesse an der Erfüllung des Vertrages fortgefallen ist oder beruht der Verzug auf einer von uns, unseren Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung, so haften wir für Verzugsschäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Fall einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung ist unsere Haftung für Verzugsschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. |
4.5.2. Haben wir, unsere Vertreter oder unsere
Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und liegt kein
Fall der Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen im Sinne von Ziffer 4.5.1.
vor, so ist unsere Haftung für Verzugsschäden auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. |
4.5.3. In anderen Fällen ist unsere Verzugshaftung auf maximal 5 % des Lieferwertes begrenzt. |
4.5.4. Die sonstigen gesetzlichen Ansprüche des Vertragspartners sind hierdurch nicht ausgeschlossen. |
§ 5 Gefahrübergang |
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ und bei Lagerware „ab Lager“
vereinbart. Der Versand erfolgt stets, auch bei Lieferung von einem anderen als
dem Erfüllungsort - auch bei frachtfreier Zusendung und /oder Zusendung durch
eigene Leute oder Fahrzeuge - auf Gefahr des Bestellers. |
Stand April 2018